Wasserzweckverband Straubing-Land

STÖRUNGS- UND BEREITSCHAFTSDIENST

TELEFON 09421 / 99 77 77

Aufstellung über Gebühren und Beiträge (Auszug)

(gemäss der Beitrags- und Gebührensatzung gültig ab dem 01.05.2020 für den Wasserzweckverband Straubing-Land)

Die Wasserverbrauchsgebühr wird erhoben:

Die Grundgebühr wird erhoben:

bei Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss (Q3)

Termine für die Vorauszahlungen bei der Wasserverbrauchsgebühr:

15.05., 15.08 und 15.11 jeden Jahres

Beiträge für Neuanschlüsse:

Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet.

 

Der Beitrag beträgt:

pro m² Grundstücksfläche:  netto 0,80 € zzgl. Mehrwertsteuer 0,06 €; brutto 0,86 €
pro m² Geschossfläche:      netto 3,03 € zzgl. Mehrwertsteuer 0,21 €; brutto 3,24 €

Erstattung des Aufwandes für den erstmaligen Grundstückanschluss (Neuanschluss):

in der jeweils tatsächlichen Höhe mit Ausnahme des Aufwandes, der auf Teile des Grundstücksanschlusses entfällt,
die sich im öffentlichen Straßengrund befinden.


Bei den Gebühren und Beiträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in der derzeit geltenden Höhe von 7 % ausgewiesen.

Antrag Leitungsplanauskunft Wasserversorgungsanlagen

Abweichende Adresse für Rechnungsempfänger (OPTIONAL)
Angaben zum genauen Lagebereich
Plananlage zum angefragten Bereich einfügen
Wichtige Hinweise:
Die Planausgabe erfolgt als Datei generell als PDF‐Datei per E‐Mail an die vorgenannte Adresse des Antragstellers.
Bei Rückfragen zu Planauskünften: Telefon 09421 9977‐80 oder ‐81
Bei Störungen und Notfällen: Telefon 09421 9977‐77