Der räumliche Wirkungskreis des Wasserzweckverband Straubing-Land (Verbandsgebiet)
umfasst das Gebiet der Städte und Gemeinden in folgendem Umfang (§ 3 Verbandssatzung):
Gemeinde AHOLFING : Das Gebiet der gesamten Gemeinde ohne den im Flussbereich der Donau gelegenen Gebietsteil.
Gemeinde AITERHOFEN : Das Gebiet der gesamten Gemeinde ohne das zum Bereich Industriegebiet mit Donauhafen Straubing-Sand gehörende Gemeindegebiet.
Gemeinde ATTING : Das Gebiet der gesamten Gemeinde.
Gemeinde FELDKIRCHEN : Das Gebiet der gesamten Gemeinde.
Gemeinde IRLBACH : Das Gebiet der gesamten Gemeinde.
Gemeinde KIRCHROTH : Das Gebiet der gesamten Gemeinde ohne die Anwesen Weiher Nr. 6 (Geflügelfarm) und Aufroth, Bayerwaldstraße 1.
Gemeinde LEIBLFING : Das Gebiet der gesamten Gemeinde.
Gemeinde MENGKOFEN : Nur die Gemeindeteile Bruckhof, Buchwald, Eckhof, Eisental, Gern, Grünleiten, Hanny, Hausenthal, Hofstetten, Hüttenkofen, Hüttleiten, Kleinhaslau, Meising, Muckenwinkel, Multham, Murrenkreuth, Oberhirschwell, Oberhütt, Puchhausen, Radlkofen, Reifberg, Reith, Steinbühl, Unterhirschwell, Unterhütt, Waldhof, Weitenhülln und Wunder.
Gemeinde OBERSCHNEIDING : Das Gebiet der gesamten Gemeinde ohne den Gemeindeteil Neuhausen sowie die Anwesen Rainting 19 und 21.
Gemeinde PARKSTETTEN : Das Gebiet der gesamten Gemeinde.
Gemeinde PERKAM : Das Gebiet der gesamten Gemeinde.
Gemeinde RAIN : Das Gebiet der gesamten Gemeinde.
Gemeinde SALCHING : Das Gebiet der gesamten Gemeinde.
Gemeinde STEINACH: Das Gebiet der gesamten Gemeinde
Gemeinde STRAßKIRCHEN : Das Gebiet der gesamten Gemeinde ohne den Gemeindeteil Gänsdorf.
Markt WALLERSDORF : Nur der Gemeindeteil See.
Stadt GEISELHÖRING : Nur die Stadtteile Antenring, Grollhof, Gunting, Kleinpönning, Oberharthausen, Oberholzen und Pönning sowie die Einöde Reisberg.
Stadt STRAUBING : Nur die Stadtteile Gollau, Harthof, Hornstorf, Kay, Mitterast, Oberast, Ringenberg, Sossau, Unterzeitldorn und Wimpasing.